Der Umstieg von Gas oder Öl auf eine Wärmepumpe ist mehr als ein Gerätetausch. Die alte Anlage wird zurückgebaut, bei Öl kommt der Tank hinzu, der Gasanschluss wird gegebenenfalls stillgelegt, und das Warmwasser wird neu organisiert. Wer die Schritte kennt, vermeidet Zeitdruck und Förderfehler.
Auf dieser Seite erklären wir, was das neue Gesetz für Ihre Entscheidung bedeutet, wann ein Tausch sinnvoll ist und wie wir den Umbau organisieren.

Müssen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen?
Nein, eine gesetzliche Austauschpflicht für alte Gas- oder Ölkessel gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht mehr. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist gestrichen.
Auch der Berliner Wärmeplan, den der Senat am 16.06.2026 beschlossen hat, enthält keine Pflichten für Eigentümer. Er zeigt, wo Wärmenetze bestehen oder geplant sind und wo eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen in Frage kommen. Ein Blick in die Karten lohnt sich trotzdem, bevor Sie investieren.
Was bedeutet die Bio-Treppe für eine neue Gas- oder Ölheizung?
Die Bio-Treppe verpflichtet neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand, ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe zu nutzen. Die Stufen nach dem GModG:
Was das in Euro bedeutet, lässt sich heute nicht seriös beziffern, weil niemand die Preise für Biomethan und Bio-Heizöl im Jahr 2029 oder 2035 kennt. Derzeit sind diese Brennstoffe deutlich teurer als Erdgas und Heizöl, dazu kommt der CO₂-Preis auf den fossilen Anteil. Wer heute einen neuen Gas- oder Ölkessel einbaut, kauft also ein Kostenrisiko für die kommenden 15 bis 20 Jahre mit ein. Eine Wärmepumpe ist von der Bio-Treppe nicht betroffen.
- ab 2029: 10 Prozent
- ab 2030: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Umstieg?
Der beste Zeitpunkt ist, bevor die alte Heizung ausfällt. Dann bleibt Zeit für Heizlastberechnung, Angebot, Förderantrag und Zusage, und der Einbau lässt sich in eine Jahreszeit legen, in der ein Tag ohne Heizung kein Problem ist.
Gute Anlässe sind ein Kessel, der häufiger repariert werden muss, eine anstehende teure Reparatur, ein Eigentümerwechsel oder eine ohnehin geplante Renovierung. Bei der Förderung spielt der Zeitpunkt ebenfalls eine Rolle: Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gibt es für selbstnutzende Eigentümer nur beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eines mindestens 20 Jahre alten Gaskessels, und er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Mehr dazu unter Förderung.
Prüfen Sie außerdem den Berliner Wärmeplan. Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, in dem ein Wärmenetz absehbar ist, kann es sinnvoll sein, den Zeitplan zu erfragen, bevor Sie eine Einzelheizung kaufen.
Wie läuft der Ausbau der alten Heizung und des Öltanks ab?
Der Ausbau der Altanlage ist Teil unseres Angebots und förderfähig. Wir demontieren Kessel, Abgasleitungen im Heizungsraum und nicht mehr benötigte Rohrleitungen und entsorgen sie fachgerecht.
Bei Ölheizungen kommt der Tank hinzu. Er wird von einem Fachbetrieb für Tankreinigung leer gepumpt und gereinigt, danach zerlegt und entsorgt oder, wenn ein Ausbau nicht möglich ist, fachgerecht stillgelegt. Je nach Größe und Lage kann die Stilllegung eines Heizöltanks bei der zuständigen Behörde anzeigepflichtig sein; das klären wir mit dem Tankreinigungsbetrieb. Restöl lässt sich in der Regel nicht weiterverwenden, deshalb lohnt es sich, vor dem Tausch keinen großen Vorrat mehr zu kaufen.
Bei Gasheizungen melden Sie den Gaszähler beim Messstellenbetreiber ab und klären mit dem Gasnetzbetreiber, ob der Hausanschluss stillgelegt oder zurückgebaut werden soll. Den Schornsteinfeger informieren wir über die Außerbetriebnahme der Feuerstätte.
Was tun, wenn die alte Heizung vor dem Tausch ausfällt?
Fällt die alte Heizung vor dem Tausch aus, ist eine gemietete Übergangsheizung meist die beste Lösung. Die KfW fördert die Miete einer provisorischen Heizung für höchstens ein Jahr ab Antragstellung, wenn danach eine geförderte Heizung eingebaut wird.
Wichtig ist, in dieser Situation keine Schritte zu überspringen. Lassen Sie die BzA erstellen, schließen Sie den Vertrag mit Förderbedingung, stellen Sie den Antrag und warten Sie die Zusage ab, bevor die neue Anlage eingebaut wird. Die Übergangsheizung überbrückt diese Zeit. Bei einem Ausfall erreichen Sie uns unter 0152 / 34 39 59 34.
Wie wird das Warmwasser nach dem Umstieg bereitet?
Nach dem Umstieg bereitet die Wärmepumpe das Warmwasser in der Regel über einen Warmwasserspeicher. Er ersetzt den bisherigen Speicher am Kessel oder die Warmwasserbereitung einer Kombitherme. Auf den Fotos dieser Seite sehen Sie eine solche Anlage mit Newntide-Inneneinheit, grauem Warmwasserspeicher und Pufferspeicher.
Aus hygienischen Gründen muss der Speicher regelmäßig ausreichend hoch erhitzt werden, damit sich keine Legionellen vermehren. Das stellen wir in der Regelung ein. Gleichzeitig soll die Temperatur im Alltag nicht unnötig hoch liegen, weil jede höhere Temperatur die Effizienz der Wärmepumpe senkt. Ist eine Zirkulationsleitung vorhanden, prüfen wir deren Laufzeiten. Bei größeren Änderungen an den Trinkwasserleitungen hilft unsere Sanitärinstallation.
Wie gehen wir beim Umstieg konkret vor?
Wir beginnen mit einem Termin vor Ort: Kessel, Abgasanlage, Heizkörper, Verbrauch der letzten Jahre, Tank oder Gasanschluss, Platz im Heizungsraum und Aufstellort für das Außengerät. Daraus entstehen Heizlastberechnung, Angebot und die Bestätigung zum Antrag, die wir als Fachunternehmen erstellen können.
Nach Ihrer Förderzusage stimmen wir die Termine mit Tankreinigung und Elektrofachbetrieb ab, bauen die Altanlage zurück, installieren die Wärmepumpe und nehmen sie in Betrieb. Ob die Wärmepumpe in Ihrem Haus passt, beschreiben wir ausführlich unter Wärmepumpe im Altbau. Wenn eine Wärmepumpe nicht passt, beraten wir Sie auch zu anderen Heizungsanlagen. Anfragen nehmen wir über das Kontaktformular entgegen.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29.07.2026 ist das nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz wieder erlaubt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand müssen ab 2029 aber steigende Anteile Bio-Brennstoff nutzen, von 10 Prozent bis 60 Prozent ab 2040. Gefördert wird eine reine Gasheizung nicht.
Muss ich meinen 30 Jahre alten Kessel austauschen?
Nein. Die frühere Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel ist mit dem GModG entfallen. Der Kessel darf weiterlaufen und repariert werden, solange er sicher arbeitet.
Was passiert mit meinem Öltank?
Er wird von einem Fachbetrieb leer gepumpt, gereinigt und anschließend ausgebaut oder fachgerecht stillgelegt. Je nach Größe kann eine Anzeige bei der Behörde nötig sein. Der Rückbau gehört zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Wie lange bin ich beim Umbau ohne Heizung?
Das hängt vom Umfang ab, etwa davon, ob ein Öltank zurückgebaut oder Heizkörper getauscht werden. Den Zeitplan besprechen wir vorab mit Ihnen. Ein festes Versprechen geben wir erst, wenn der Umfang feststeht.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für meinen Gaskessel?
Als Selbstnutzer ja, wenn der Gaskessel mindestens 20 Jahre alt ist. Bei einer Gasetagenheizung gilt der Bonus unabhängig vom Alter.
Ist der Berliner Wärmeplan für mich verbindlich?
Nein. Der Senat beschreibt ihn als Orientierung, nicht als Pflicht. Er hilft aber bei der Frage, ob ein Wärmenetz in Ihrer Straße absehbar ist.
Kann ich die alte Gasheizung als Reserve behalten?
Technisch ist eine Hybridlösung möglich, bei der Wärmepumpe und Gaskessel zusammenarbeiten. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Kessels und den Kosten für Gasanschluss und Wartung ab.
Quellen
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- Deutscher Bundestag: Beschluss zur Novelle des Heizungsgesetzes (10.07.2026)
- Berlin.de: Senat beschließt den Wärmeplan (16.06.2026)
- Berlin.de: Berliner Wärmeplan mit Karten
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
- KfW: Merkblatt Zuschuss 458, gültig ab 21.07.2026
